Informationen und Fakten für alle Beteiligten
Das Projekt Waldegg steht erst ganz am Anfang. Uns ist wichtig, im Laufe des Verfahrens einvernehmliche Lösungen mit allen Beteiligten zu erzielen. Deshalb sind wir auf Ihre Anregungen und Wünsche angewiesen. Je eher Sie diese an uns herantragen, desto besser lassen sie sich in das Projekt integrieren.

Aktuelle Informationen
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Projekt und zu geplanten Anlässen:
- Die erste öffentliche Vororientierung zum Projekt fand am 07.07.2021, 19 Uhr, an der Waldeggstrasse in Feusisberg (vor Ort) statt.
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Revision des Planung- und Baugesetzes Schwyz: am 01. Juli 2022 trat das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz in Kraft. Neu wird das Umweltdepartement kantonale Nutzungspläne für Materialabbau und Deponien von kantonalem Interesse erlassen und in Kraft setzten. Die Zustimmung der Gemeindeversammlung ist im neunen Verfahren nicht notwendig. Direktbetroffene können ihre Rechte im kantonalen Nutzungsplanverfahren mittels Einsprache und Beschwerde wahrnehmen.
Stand der Planungen
Zur Zeit erarbeiten wir die Grundlagen für die kantonale Nutzungsplanung (Deponiebericht mit Gestaltung, Etappierung, Boden- und Gewässerschutz, sowie der Stabilitätsnachweis, die Umweltnotiz und der Erschliessungsplan).
Folgende Meilensteine wurden bis anhin erreicht:
- Eintrag in der kantonalen Deponieplanung (2017)
- Festsetzung im kantonalen Richtplan (2020 - Genehmigung Bundesrat)
Zukünftige Meilensteine:
- Kantonales Nutzungsplanverfahren (ca. 2025)
- Baubewilligungsverfahren, inkl. Errichtungsbewilligung und Betriebsbewilligung (ca. 2026)

Downloads
Hier können Sie Faktenblätter, Einladungen und weitere Informationen zum Projekt Waldegg als PDF-File herunterladen:
Antworten auf häufige Fragen
Generelle Fragen
Im Zuge der kantonalen Deponieplanung wurde der Bedarf für jede Region ermittelt und mehrere potenzielle Standorte untersucht. Der Standort Waldegg wurde nach einer umfassenden Evaluation ausgewählt, da er die festgelegten Kriterien im Bezirk Höfe am besten erfüllt. Voraussetzung ist dass die Erschliessung über die Peterschwändi erfolgt.
Die Deponie Waldegg wird von der KIBAG geplant und betrieben. Sie ist öffentlich und wird zur Entsorgungssicherheit für Aushub und Bauschutt in der Region beitragen. Die kantonalen Behörden überwachen die Deponie und stellen sicher, dass sie gesetzeskonform betrieben wird.
Die Deponie wird voraussichtlich für ca. 8 Jahre in Betrieb sein. Die genaue Betriebsdauer wird in der Betriebsbewilligung festgelegt. Die räumlichen Gegebenheiten erlauben keine Erweiterungen. Die Ablagerung erfolgt etappenweise, um das Landschaftsbild und den Boden zu schützen sowie Staubemissionen zu reduzieren.
Nein. Es ist nicht realistisch, dass LKWs durch den Dorfteil Schindellegi auf der engen Etzelstrasse fahren. Als Zubringer zur Deponie wird die Peterschwändistrasse ab der Abzweigung mit der Pfäffikonerstrasse bis zur Etzelstrasse umgeleitet und für den LKW-Verkehr ausgebaut. Die Peterschwändistrasse ist aktuell eine Privatstrasse. Die umgebaute Peterschwändistrasse soll schliesslich in die offizielle Erschliessungsplanung der Gemeinde integriert und als Gemeindestrasse klassifiziert werden. Dies würde bedeuten, dass die Peterschwändistrasse künftig unter die Verwaltung und Instandhaltung der Gemeinde fällt und als Teil des öffentlichen Strassennetzes anerkannt wird.
Nein, die geographische Lage mit dem steilen Abhang im Nordwesten und dem Sihltal im Südosten, ist eine Erweiterung nicht möglich. Die Auffüllung erfolgt in Etappen innerhalb des bestehenden Perimeters.
Nein. Der Standort eignet sich nur für den Betrieb einer Deponie Typ B (Inertstoffdeponie). Gemäss kantonale Deponieplanung ist der Bedarf einer Deponie Typ C bis E in der Region durch andere Standorte abgedeckt.
Fragen zum Verfahren
Das Verfahren zur Deponiebewilligung im Kanton Schwyz umfasst mehrere Schritte:
Deponieplanung: Zunächst erfolgt die kantonale Deponieplanung. Potenzielle Betreiber wie Bau- und Transportunternehmen, Gemeinden oder andere Institutionen reichen beim Amt für Umwelt Standortvorschläge ein. Diese werden nach einheitlichen Kriterien bewertet und bei Eignung sowie Bedarf für einen Eintrag im kantonalen Richtplan vorgeschlagen.
Richtplanverfahren: Festsetzung des Deponiestandortes im kantonalen Richtplan.
Kantonale Nutzungsplanung: Abhängig vom Deponietyp und -volumen ist das kommunale oder kantonale Nutzungsplanverfahren durchzuführen. Für eine Deponie des Typs A mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als 250'000 m³ oder für Deponien der Typen B bis E ist ein Gesuch an das Umweltdepartement zu stellen.
(Bau-)Bewilligungsverfahren: Nach der Nutzungsplanung folgt das eigentliche Bewilligungsverfahren. Hierbei müssen verschiedene Anforderungen erfüllt und Nachweise erbracht werden, um die Umweltverträglichkeit und Sicherheit der Deponie zu gewährleisten.
Der Richtplan ist ein Plan, der festlegt, wie sich ein Kanton räumlich entwickeln soll. Er hilft dabei zu entscheiden wo was gebaut werden darf und wo nicht. Deponiestandorte werden im Richtplan festgesetzt. Der Richtplan ist behördenverbindlich.
Ein kantonaler Nutzungsplan ist ein Planungsinstrument, das im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) verankert ist und von der Regelbauweise gemäss Bauordnung abweichen kann. Im Fall der Deponie Waldegg enthält er spezifische Bestimmungen zur Nutzung, Etappierung, Erschliessung und Gestaltung des Deponiegebiets. Der kantonale Nutzungsplan wird vom zuständigen Departement erlassen, für die Waldegg ist es das Amt für Umwelt (AfU).
Ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) ist ein Dokument, das die Auswirkungen eines geplanten Bauvorhabens auf die Umwelt darstellt. Er wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erstellt, um sicherzustellen, dass alle umweltrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Bericht analysiert potenzielle Umweltauswirkungen und schlägt Massnahmen zur Minimierung negativer Effekte vor. Die Erstellung eines UVB ist erforderlich, wenn ein Vorhaben der UVP-Pflicht unterliegt.
Deponien für sauberen Aushub (Typ A) und Inertstoffe (Typ B) mit einem Ablagerungsvolumen von weniger als 500'000 m³ unterliegen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht der UVP-Pflicht. Diese Schwelle wurde festgelegt, da kleinere Deponien in der Regel geringere Umweltauswirkungen haben. Trotz der UVP-Befreiung müssen beim Bau spezifische Anforderungen erfüllt und Nachweise erbracht werden, um die Umweltverträglichkeit und Sicherheit der Deponie zu gewährleisten. Diese Massnahmen werden im Rahmen eines Umweltberichts auf Stufe Baubewilligung festgehalten.
Gemäss dem revidiertem Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz können Deponien neu dem kantonalen Nutzungsplanverfahren unterstellt werden. Dieses Verfahren wurde für die Deponieplanung Waldegg gewählt, somit ist keine Gemeindeversammlung notwendig. Die kantonalen Nutzungspläne für Deponien werden vom Departement für Umwelt erlassen.
Die betroffenen Bürger haben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung und des Einspracheverfahrens die Möglichkeit, ihre Bedenken und Meinungen umfassend einzubringen. Diese Verfahren gewährleisten, dass ihre Anliegen auch ohne eine Abstimmung auf Gemeindeebene berücksichtigt werden.
Ja, im Rahmen der kantonalen Deponieplanung wurde der Bedarfsnachweis pro Region ermittelt und mehrere potenzielle Standorte geprüft. Der Standort Waldegg wurde in einer ausführlichen Standortevaluation ausgewählt. Er erfüllt die festgelegten Kriterien im Bezirk Höfe am besten. Einziger Vorbehalt ist, dass die Erschliessung über das Gebiet Peterschwändi erfolgen muss.
Die kantonale Deponieplanung (2023) kann hier eingesehen werden.
Fragen zu den Materialien
Es werden zwei Material-Typen abgelagert. Diese werden in unterschiedliche Kompartimenten eingebaut.
Sauberer Aushub: unverschmutztes mineralisches Material, welches bei Bauarbeiten unterhalb des belebten Bodens ausgehoben wurde.
Inertstoffe: mineralische Bauabfälle (Bachstein, Ziegel, Glas, Mauerabbruch, etc.), die sich biologisch nicht abbauen und keine Böden und Gewässer gefährden. Inertstoffe reagieren nicht mit Wasser und Luft und sind für Mensch und Natur unbedenklich.
Gemäss der Abfallverordnung, VVEA, wird sauberer Aushub als Abfall Typ A bezeichnet (Art. 35 und Anhang 5 Ziffer 1 VVEA) und Inertstoffe als Abfall Typ B (Art. 35 und Anhang 5 Ziffer 2 VVEA).
Sauberer Aushub ist unverschmutztes mineralisches Material (Mischung Kies, Sand, Lehm), welches bei Bauarbeiten während dem ausheben von Baugruben oder Gräben anfällt. Es kann ohne Bedenken wiederverwendet werden. Sauberer Aushub wird daher häufig als Auffüllmaterial für Kiesgruben verwendet.
Inertstoffe sind mineralische Bauabfälle (Bachstein, Ziegel, Glas, Mauerabbruch, etc.), die sich biologisch nicht abbauen und keine Böden und Gewässer gefährden. Inertstoffe sind nicht brennbar und reagieren nicht mit Wasser und Luft (inert = lat. für untätig). Da Inertstoffe nicht mit ihrer Umgebung reagieren, können sie sich nicht negativ auf die Umwelt auswirken.
Nein, die Deponie Waldegg ist eine Inertstoffdeponie (Deponie Typ B). Es dürfen ausschliesslich nicht verwertbare mineralische Bauabfälle, industrielle Abfälle mit Inertstoffqualität sowie unbelastetes Aushubmaterial abgelagert werden. Die abgelagerten Stoffe sind unlöslich, nicht brennbar und biologisch nicht abbaubar. Auch nach Abschluss der Deponie wird die Ablagerung über mehrere Jahre überwacht, um sicherzustellen, dass keine Belastung für die Umwelt entsteht.
Der Aushub und die Inertstoffe stammen aus Bau- und Rückbauvorhaben in der Region. Die Deponie Waldegg ist eine regionale Deponie und trägt dazu bei, die Transportdistanzen zwischen den Baustellen und dem Ablagerungsstandort möglichst kurz zu halten. Dies reduziert Verkehr, Kosten und Emissionen. Um die Umwelt zu schonen, sollte ein Export in andere Regionen oder über längere Distanzen vermieden werden.
In der Schweiz dürfen Grüngut und Haushaltsabfälle nicht in herkömmlichen Deponien entsorgt werden. Seit dem Jahr 2000 ist die Ablagerung organischer Abfälle wie Grüngut und Küchenabfälle auf Deponien verboten. Stattdessen werden diese Abfälle getrennt gesammelt und entweder kompostiert oder in Vergärungsanlagen verarbeitet, um Biogas und Kompost zu gewinnen.
Nicht recycelbare Haushaltsabfälle werden in der Regel in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) thermisch verwertet. Dabei wird Energie aus den Abfällen erzeugt.
In der Schweiz müssen radioaktive Abfälle über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege beseitigt werden. Im Regelfall werden diese an die Sammelstelle des Bundes (BZL) oder, wenn es sich um Abfälle aus Kernanlagen handelt, an das Zwischenlager Würenlingen (Zwilag) abgeliefert.
Radioaktive Abfälle mit geringer Aktivität dürfen allenfalls nach einer Einzelfallprüfung in eine Deponie Typ-E abgelagert werden und somit nicht in der Deponie Waldegg. Zusätzlich plant die NAGRA derzeit ein geologisches Tiefenlager, das speziell dafür konzipiert ist, radioaktive Abfälle langfristig sicher zu lagern und die Umwelt zu schützen. In der Deponie Waldegg wird durch die Analyse von Stichproben sichergestellt, dass nur bewilligtes Material angeliefert wird.
Mehr über dieses Thema finden Sie auf der Seite des Bundes "Entsorgung radioaktiver Abfälle".
Fragen zum Betrieb
Die Deponie wird regelmässig von den kantonalen Behörden sowie von unabhängigen Fachstellen überwacht. Dabei werden sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als auch die Auswirkungen auf die Umwelt geprüft, zum Beispiel durch Beprobungen des abgelagerten Materials und des Grundwassers. Hierzu wurden im Zu- und Abstrombereich Grundwassermessstellen eingerichtet aus denen mindesten zweimal im Jahr Proben genommen werden, um sicherzustellen, dass keine Verunreinigungen auftreten. Zusätzlich werden bei jeder Anlieferung visuelle Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass nur bewilligtes Material abgelagert wird.
Ja. Gemäss VVEA muss eine Deponie des Typs B mindestens fünf Jahre nach Abschluss überwacht werden (Fruchtbarkeit Boden, Grundwasser, Stabilität,..). Die genaue Dauer wird vom Amt für Umwelt kurz festgelegt. Zusätzlich muss der Betreiber kurz vor Abschluss der Deponie den Nachweis erbringen, dass die Deckung der Kosten für die notwendige Nachsorge gewährleistet ist, zum Beispiel in Form einer Bankgarantie.
Der angelieferte Bauschutt und Aushub wird mittels eines Bulldozers innerhalb des Auffüllungsperimeters verteilt und verdichtet. Eine angemessene Verdichtung ist wichtig um die Stabilität des Deponiekörpers zu garantieren und allfällige Setzungen des Bodens nach der Rekultivierung zu vermeiden.
Für die Berechnung der Lastwagenfahrten gehen wir von einer jährlichen Ablagerungsmenge von 68.000 m³ (fest) aus. Ein LKW kann im Schnitt rund 10 m3 laden. Daraus ergibt sich, dass etwa 6'800 Anlieferungen bzw. rund 14'000 Lastwagenfahrten pro Jahr (Hin- und Rückfahrt) nötig sind. Im Durchschnitt wären das etwa 55 Lastwagenfahrten pro Tag bei 250 Arbeitstage im Jahr (ca. 7 LKW-Fahrten pro Stunde).
Die Peterschwändistrasse wird so umgeleitet und ausgebaut, dass die Fussgänger auf einem separaten Weg geführt werden.
Die Stabilität des Deponiekörpers ist ein wesentlicher Aspekt bei der Planung eines Deponiestandorts. Sie wurde durch geotechnische Untersuchungen in einem technischen Bericht bestätigt. Diese Ergebnisse sind ein integraler Bestandteil der weiteren Verfahren.