Informationen und Fakten für alle Beteiligten

Das Projekt Waldegg steht erst ganz am Anfang. Uns ist wichtig, im Laufe des Verfahrens einvernehmliche Lösungen mit allen Beteiligten zu erzielen. Deshalb sind wir auf Ihre Anregungen und Wünsche angewiesen. Je eher Sie diese an uns herantragen, desto besser lassen sie sich in das Projekt integrieren.

Aktuelle Informationen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Projekt und zu geplanten Anlässen:

  • Die erste öffentliche Vororientierung zum Projekt fand am 07.07.2021, 19 Uhr, an der Waldeggstrasse in Feusisberg (vor Ort) statt.
  • Revision des Planung- und Baugesetzes Schwyz: am 01. Juli 2022 trat das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz in Kraft. Neu wird das Umweltdepartement kantonale Nutzungspläne für Materialabbau und Deponien von kantonalem Interesse erlassen und in Kraft setzten. Die Zustimmung der Gemeindeversammlung ist im neunen Verfahren nicht notwendig. Direktbetroffene können ihre Rechte im kantonalen Nutzungsplanverfahren mittels Einsprache und Beschwerde wahrnehmen.

Stand der Planungen

Zur Zeit erarbeiten wir die Grundlagen für die kantonale Nutzungsplanung (Deponiebericht mit Gestaltung, Etappierung, Boden- und Gewässerschutz, sowie der Stabilitätsnachweis, die Umweltnotiz und der Erschliessungsplan).

Folgende Meilensteine wurden bis anhin erreicht:

  • Eintrag in der kantonalen Deponieplanung (2017)
  • Festsetzung im kantonalen Richtplan (2020 - Genehmigung Bundesrat)

Zukünftige Meilensteine:

  • Kantonales Nutzungsplanverfahren (ca. 2025)
  • Baubewilligungsverfahren, inkl. Errichtungsbewilligung und Betriebsbewilligung (ca. 2026)

Downloads

Hier können Sie Faktenblätter, Einladungen und weitere Informationen zum Projekt Waldegg als PDF-File herunterladen:

Antworten auf häufige Fragen

Fragen zum Verfahren

Wie läuft das Verfahren ab?
Das Verfahren zur Deponiebewilligung im Kanton Schwyz umfasst mehrere Schritte:

  • Deponieplanung: Zunächst erfolgt die kantonale Deponieplanung. Potenzielle Betreiber wie Bau- und Transportunternehmen, Gemeinden oder andere Institutionen reichen beim Amt für Umwelt Standortvorschläge ein. Diese werden nach einheitlichen Kriterien bewertet und bei Eignung sowie Bedarf für einen Eintrag im kantonalen Richtplan vorgeschlagen.
  • Richtplanverfahren: Festsetzung des Deponiestandortes im kantonalen Richtplan.
  • Kantonale Nutzungsplanung: Abhängig vom Deponietyp und -volumen ist das kommunale oder kantonale Nutzungsplanverfahren durchzuführen. Für eine Deponie des Typs A mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als 250'000 m³ oder für Deponien der Typen B bis E ist ein Gesuch an das Umweltdepartement zu stellen.
  • (Bau-)Bewilligungsverfahren: Nach der Nutzungsplanung folgt das eigentliche Bewilligungsverfahren. Hierbei müssen verschiedene Anforderungen erfüllt und Nachweise erbracht werden, um die Umweltverträglichkeit und Sicherheit der Deponie zu gewährleisten.
     

Was ist ein Richtplan?
Der Richtplan ist ein Plan, der festlegt, wie sich ein Kanton räumlich entwickeln soll. Er hilft dabei zu entscheiden wo was gebaut werden darf und wo nicht. Deponiestandorte werden im Richtplan festgesetzt. Der Richtplan ist behördenverbindlich.

 

Was ist ein kantonaler Nutzungsplan?
Ein kantonaler Nutzungsplan ist ein Planungsinstrument, das im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) verankert ist und von der Regelbauweise gemäss Bauordnung abweichen kann. Im Fall der Deponie Waldegg enthält er spezifische Bestimmungen zur Nutzung, Etappierung, Erschliessung und Gestaltung des Deponiegebiets. Der kantonale Nutzungsplan wird vom zuständigen Departement erlassen, für die Waldegg ist es das Amt für Umwelt (AfU).

 

Was ist ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)?
Ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) ist ein Dokument, das die Auswirkungen eines geplanten Bauvorhabens auf die Umwelt darstellt. Er wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erstellt, um sicherzustellen, dass alle umweltrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Bericht analysiert potenzielle Umweltauswirkungen und schlägt Massnahmen zur Minimierung negativer Effekte vor. Die Erstellung eines UVB ist erforderlich, wenn ein Vorhaben der UVP-Pflicht unterliegt.

 

Wieso ist diesem Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig?
Deponien für sauberen Aushub (Typ A) und Inertstoffe (Typ B) mit einem Ablagerungsvolumen von weniger als 500'000 m³ unterliegen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht der UVP-Pflicht. Diese Schwelle wurde festgelegt, da kleinere Deponien in der Regel geringere Umweltauswirkungen haben. Trotz der UVP-Befreiung müssen beim Bau spezifische Anforderungen erfüllt und Nachweise erbracht werden, um die Umweltverträglichkeit und Sicherheit der Deponie zu gewährleisten. Diese Massnahmen werden im Rahmen eines Umweltberichts auf Stufe Baubewilligung festgehalten.

 

Wieso wird an der Gemeindeversammlung nicht über das Projekt abgestimmt?
Gemäss dem Revidiertem Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz können Deponien neu dem kantonalen Nutzungsplanverfahren unterstellt werden. Dieses Verfahren wurde für die Deponieplanung Waldegg gewählt, somit ist keine Gemeindeversammlung notwendig. Die kantonalen Nutzungspläne für Deponien werden vom Departement für Umwelt erlassen.

Die betroffenen Bürger haben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung und des Einspracheverfahrens die Möglichkeit, ihre Bedenken und Meinungen umfassend einzubringen. Diese Verfahren gewährleisten, dass ihre Anliegen auch ohne eine Abstimmung auf Gemeindeebene berücksichtigt werden.

 

Wurden alternative Standorte für die Deponie Waldegg geprüft?
Ja, im Rahmen der kantonalen Deponieplanung wurde der Bedarfsnachweis pro Region ermittelt und mehrere potenzielle Standorte geprüft. Der Standort Waldegg wurde in einer ausführlichen Standortevaluation ausgewählt. Er erfüllt die festgelegten Kriterien im Bezirk Höfe am besten. Einziger Vorbehalt ist, dass die Erschliessung über das Gebiet Peterschwändi erfolgen muss.

Die kantonale Deponieplanung (2023) kann hier eingesehen werden.

Fragen zu den Materialien

Was für Materialien dürfen in der Deponie Waldegg abgelagert werden?
Es werden zwei Material-Typen abgelagert. Diese werden in unterschiedliche Kompartimenten eingebaut.

Sauberer Aushub: unverschmutztes mineralisches Material, welches bei Bauarbeiten unterhalb des belebten Bodens ausgehoben wurde.
Inertstoffe: mineralische Bauabfälle (Bachstein, Ziegel, Glas, Mauerabbruch, etc.), die sich biologisch nicht abbauen und keine Böden und Gewässer gefährden. Inertstoffe reagieren nicht mit Wasser und Luft und sind für Mensch und Natur unbedenklich.

Gemäss der Abfallverordnung, VVEA, wird sauberer Aushub als Abfall Typ A bezeichnet (Art. 35 und Anhang 5 Ziffer 1 VVEA) und Inertstoffe als Abfall Typ B (Art. 35 und Anhang 5 Ziffer 2 VVEA).

 

Was ist sauberer Aushub?
Sauberer Aushub ist unverschmutztes mineralisches Material (Mischung Kies, Sand, Lehm), welches bei Bauarbeiten während dem ausheben von Baugruben oder Gräben anfällt. Es kann ohne Bedenken wiederverwendet werden. Sauberer Aushub wird daher häufig als Auffüllmaterial für Kiesgruben verwendet.

 

Was sind Inertstoffe?
Inertstoffe sind mineralische Bauabfälle (Bachstein, Ziegel, Glas, Mauerabbruch, etc.), die sich biologisch nicht abbauen und keine Böden und Gewässer gefährden. Inertstoffe sind nicht brennbar und reagieren nicht mit Wasser und Luft (inert = lat. für untätig). Da Inertstoffe nicht mit ihrer Umgebung reagieren, können sie sich nicht negativ auf die Umwelt auswirken.

 

Ist das abgelagerte Material umweltschädlich?
Nein, die Deponie Waldegg ist eine Inertstoffdeponie (Deponie Typ B). Es dürfen ausschliesslich nicht verwertbare mineralische Bauabfälle, industrielle Abfälle mit Inertstoffqualität sowie unbelastetes Aushubmaterial abgelagert werden. Die abgelagerten Stoffe sind unlöslich, nicht brennbar und biologisch nicht abbaubar. Auch nach Abschluss der Deponie wird die Ablagerung über mehrere Jahre überwacht, um sicherzustellen, dass keine Belastung für die Umwelt entsteht.

 

Woher stammen der Aushub und die Inertstoffe?
Der Aushub und die Inertstoffe stammen aus Bau- und Rückbauvorhaben in der Region. Die Deponie Waldegg ist eine regionale Deponie und trägt dazu bei, die Transportdistanzen zwischen den Baustellen und dem Ablagerungsstandort möglichst kurz zu halten. Dies reduziert Verkehr, Kosten und Emissionen. Um die Umwelt zu schonen, sollte ein Export in andere Regionen oder über längere Distanzen vermieden werden.

 

Können Grüngut und Haushaltsabfälle deponiert werden?
In der Schweiz dürfen Grüngut und Haushaltsabfälle nicht in herkömmlichen Deponien entsorgt werden. Seit dem Jahr 2000 ist die Ablagerung organischer Abfälle wie Grüngut und Küchenabfälle auf Deponien verboten. Stattdessen werden diese Abfälle getrennt gesammelt und entweder kompostiert oder in Vergärungsanlagen verarbeitet, um Biogas und Kompost zu gewinnen.

Nicht recycelbare Haushaltsabfälle werden in der Regel in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) thermisch verwertet. Dabei wird Energie aus den Abfällen erzeugt.

 

Werden radioaktive Abfälle in der Waldegg abgelagert?
In der Schweiz dürfen radioaktive Abfälle nicht in herkömmlichen Deponien abgelagert werden. Stattdessen müssen sie in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden. Die NAGRA plant derzeit ein solches Lager, das speziell dafür konzipiert ist, radioaktive Abfälle langfristig sicher zu lagern und die Umwelt zu schützen. In der Deponie Waldegg wird durch die Analyse von Stichproben sichergestellt, dass nur bewilligtes Material angeliefert wird

 

Wird Altbelag (Asphalt) abgelagert?
Asphalt, der bei der Sanierung einer Strasse anfällt, darf nicht in einer Inertstoffdeponie wie der geplanten Deponie Waldegg entsorgt werden. Inertstoffdeponien sind ausschliesslich für mineralische Bauabfälle vorgesehen, die schadstoffarm und umweltneutral (inert) sind. Da Asphalt Schadstoffe enthält, erfüllt er diese Anforderungen nicht. Um sicherzustellen, dass nur zugelassenes Material abgelagert wird, werden in der Deponie Waldegg visuelle Kontrollen durchgeführt und Stichproben analysiert.